Professionalisierung des Aufsichtsrats / Nicht-exekutiven Vorstands / Beirats

Die Professionalisierung des Aufsichtsrats/Beirats ist entscheidend für die Qualität seiner Arbeit. Diverse neue Vorschriften zu ESG-Themen, Datenschutz, Hinweisgeberschutz und Arbeitsbedingungen in der Lieferkette (Scope 3), um nur einige zu nennen, müssen im B2B-Bereich aufgrund der Compliance-Anforderungen von Unternehmenskunden entweder direkt oder zumindest indirekt angegangen werden. Weitere Entwicklungen sind in naher Zukunft zu erwarten, wie beispielsweise die aktuelle Diskussion über die Implementierung SOX-ähnlicher Verantwortlichkeitsstrukturen für Cybersicherheit und IT-Systeme zeigt: Die Diskussionen, unter anderem innerhalb von ISACA, deuten darauf hin, dass die (persönliche) Verantwortlichkeit der Unternehmensleitung voraussichtlich zunehmen wird.

Zunehmend haften Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder auch persönlich, wenn beispielsweise Unternehmensstrukturen eine rechtzeitige Risikoidentifizierung und die Sicherstellung der Compliance nicht ermöglichen. Ein Beispiel hierfür ist die Implementierung eines Compliance-Management-Systems gemäß ISO 37301:2021. Diese internationale Norm gilt für „… alle Arten von Organisationen, unabhängig von Art, Größe und Umfang ihrer Tätigkeit sowie davon, ob die Organisation dem öffentlichen, privaten oder gemeinnützigen Sektor angehört.“
Umgekehrt kann gerade die Schaffung rechtzeitiger Strukturen und deren Umsetzung, z. B. durch die Implementierung effektiver Compliance und Corporate Governance, Strafen für Vorstandsmitglieder und Führungskräfte reduzieren.
Wir unterstützen Sie dabei, mithilfe von Digitalisierung und professionellem Change-Management eine gesunde und nachhaltige Implementierung relevanter Maßnahmen in den Bereichen Compliance, ESG/CSR, Finanzen und IT zu gewährleisten.

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